AUF WELCHEM ORGANISIERT WIRD EINE MASSENVERANSTALTUNG sowie auf das an das Veranstaltungsgelände angrenzende Gelände

„Holiday Golden Festiwal Łazy’’
21.08.2025

Die Hausordnung (Geländeordnung) umfasst den gesamten Platz an der ul. Słoneczna 10, 76-002 Łazy.

Diese Hausordnung wurde auf Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 20. März 2009 über die Sicherheit von Massenveranstaltungen (Amtsblatt von 2009 Nr. 62, Pos. 504 mit späteren Änderungen), im Folgenden "Gesetz" genannt, erlassen.

Die Hausordnung wird vom Veranstalter erlassen, der die Veranstaltung unter dem Namen "Holiday Golden Festiwal Łazy" durchführt, organisiert vom Holiday Golden Resort, ul. Leśna 16, 76-002 Łazy, im Folgenden "Veranstalter" genannt.

Die Hausordnung richtet sich an alle Personen, die sich während der Veranstaltung auf dem oben genannten Gelände aufhalten. Ziel der Hausordnung ist es, die Sicherheit der Veranstaltung durch Festlegung von Verhaltensregeln für Personen auf dem dem Veranstaltungsgelände angrenzenden Bereich und für die sich dort befindlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Alle Personen, die sich auf dem angrenzenden Gelände aufhalten, sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer Personen nicht gefährdet wird und die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung wird den Teilnehmern an einem Infopunkt auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung gestellt, an der Tafel am Eingangstor zum Gelände des Veranstalters angebracht und auf der Webseite www.holidaygoldenresort.pl veröffentlicht.

§ 1

Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist frei und steht allen an der Veranstaltung Interessierten offen.

§ 2

Vom Veranstaltungsgelände werden Personen verwiesen, die:

1) sich aggressiv verhalten, die Veranstaltung stören oder eine Gefahr für andere Personen darstellen,
2) trotz Verbot gefährliche Gegenstände oder Werkzeuge mitbringen,
3) in das Register der Personen eingetragen wurden, denen der Zutritt zu Massenveranstaltungen untersagt wurde.

§ 3

Personen auf der Veranstaltung sind verpflichtet, den Anweisungen des Ordnungspersonals des Veranstalters Folge zu leisten.

§ 4

Personen auf dem dem Veranstaltungsgelände angrenzenden Gebiet sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer Personen nicht gefährdet wird und insbesondere die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten.

§ 5

Im Falle von Widerstand gegen das Ordnungspersonal werden Personen gemäß § 2 Punkte 1–3 unverzüglich der Polizei übergeben.

§ 6

Für minderjährige Personen auf dem Veranstaltungsgelände sind deren erwachsene Begleitpersonen verantwortlich.

§ 7

Das Zutrittsverbot zum Veranstaltungsgelände gilt für:
  1. private Fahrzeuge von Veranstaltungsteilnehmern und anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in keiner Weise verbunden sind,
  2. Personen, die sich aggressiv, provokativ oder anderweitig sicherheits- oder ordnungsgefährdend verhalten.

§ 9

Im Falle von Feuer oder anderer Gefahr sollten Personen auf dem Veranstaltungsgelände:
  1. das Ordnungspersonal unverzüglich informieren,
  2. Panik vermeiden,
  3. den Anweisungen des Ordnungspersonals und den Durchsagen Folge leisten,
  4. die gekennzeichneten Fluchtwege benutzen,
  5. keine Rettungskräfte behindern.

§ 10

Auf dem dem Veranstaltungsgelände angrenzenden Bereich, auf den sich diese Hausordnung ebenfalls bezieht, gelten alle rechtlichen Vorschriften, die für allgemein zugängliche öffentliche Orte innerhalb der Republik Polen Anwendung finden.

Holiday Golden Resort SA
ul. Piwonii 41, Nowe Bielice
76-039 Biesiekierz
REGON 470922451, NIP 729-100-54-82