I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Leitung des HOLIDAY GOLDEN RESORT schätzt Ihre Mitarbeit bei der Einhaltung der Hausordnung, die zur Gewährleistung eines ruhigen und sicheren Aufenthalts aller unserer Gäste erstellt wurde.
  2. Betreiber des HOLIDAY GOLDEN RESORT, nachfolgend „Resort“ genannt, ist: Holiday Golden Resort SA, ul. Piwonii 41, Nowe Bielice 76-039 Biesiekierz.
  3. Träger des HOLIDAY GOLDEN RESORT, nachfolgend „Resort“ genannt, ist Roman Kunert, der ein Gewerbe unter der Firma Holiday Golden Resort SA, ul. Piwonii 41, 76-039 Biesiekierz, betreibt.
  4. Diese Hausordnung regelt den Betrieb des HOLIDAY GOLDEN RESORT und die Erbringung von Hoteldienstleistungen, die Buchung von Aufenthalten sowie die Erbringung elektronischer Dienstleistungen über die Website www.holidaygoldenresort.pl.
  5. Der Gast ist ab der Buchung zur Einhaltung dieser Hausordnung verpflichtet. Die Erbringung der Leistungen und der Aufenthalt des Gastes im Resort erfolgen nach den Bestimmungen dieser Hausordnung.

II. Begriffsbestimmungen

  1. Gast – eine natürliche Person mit voller Geschäftsfähigkeit sowie eine minderjährige Person – ein Kind oder eine Person ohne volle Geschäftsfähigkeit (unter der Obhut geschäftsfähiger Personen), die nach den Bestimmungen dieser Hausordnung bucht und/oder die vom Dienstleister gemäß dieser Hausordnung erbrachten Leistungen nutzt. Die Bestimmungen über Gäste gelten entsprechend für juristische Personen und rechtsfähige Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit, die eine Buchung vornehmen und Vertragspartner des Dienstleisters sind.
  2. Dienstleister – Holiday Golden Resort SA, ul. Piwonii 41, 76-039 Biesiekierz.
  3. Vertrag – Vertrag über die Erbringung von Hoteldienstleistungen und sonstigen Leistungen, sofern diese von einem zwischen Gast und Dienstleister auf Grundlage dieser Hausordnung und der Bestimmungen einzelner Angebote des Dienstleisters geschlossenen Vertrag umfasst sind; geschlossen im Resort des Dienstleisters oder ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien ausschließlich unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln bis einschließlich zum Vertragsschluss. Der Vertrag zwischen Gast und Dienstleister kommt mit erfolgreicher Buchung zustande.
  4. Leistungen – jede im Resort gemäß dieser Hausordnung erbrachte Leistung, insbesondere Hoteldienstleistungen und Zusatzleistungen.
  5. Hausordnung – diese Hausordnung.
  6. Website – die vom Dienstleister unter www.holidaygoldenresort.pl betriebene Website, die u. a. die Online-Buchung einer Unterkunft über das Buchungssystem ermöglicht.
  7. Buchungssystem – interaktives Formular zur Buchung einer Unterkunft im Resort, verfügbar auf der Website.
  8. Resort – der vom Dienstleister betriebene, umzäunte Komplex aus Ferienhäusern, Lux-Zimmern, Apartments, Pensionszimmern und Campinghäusern samt zugehöriger Infrastruktur, unterteilt in Bereiche.
  9. Kaution – der in dieser Hausordnung festgelegte Geldbetrag zur Sicherung der Ansprüche des Dienstleisters bei Schäden am im Rahmen der vom Dienstleister erbrachten Hoteldienstleistungen gemieteten Ferienhaus, Lux-Zimmer, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus, für die der Gast nach dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Bestimmungen haftet, sowie der Ansprüche des Dienstleisters wegen nicht beglichener zusätzlicher Aufenthaltskosten.
  10. Ferienhaus – ein Objekt mit separatem Eingang auf dem Resortgelände, insbesondere mit Schlafplätzen ausgestattet, in dem höchstens 6 Personen untergebracht werden können.
  11. Lux-Zimmer – ein Objekt mit separatem Eingang auf dem Resortgelände in Reihenhausbebauung, insbesondere mit Schlafplätzen ausgestattet, in dem höchstens 4 Personen untergebracht werden können.
  12. Apartment – ein Objekt in Doppelhausbebauung auf dem Resortgelände, mit insbesondere Schlafplätzen und einer Küchenzeile, separatem Eingang und Platz für höchstens 4 Personen.
  13. Pensionszimmer – ein Objekt in einem Massivgebäude im Erd- oder Obergeschoss, in dem höchstens 4 Personen untergebracht werden können.
  14. Campinghaus – ein Objekt mit separatem Eingang auf dem Resortgelände, insbesondere mit Schlafplätzen ausgestattet, in dem höchstens 6 Personen untergebracht werden können.
  15. Rezeption – gekennzeichneter Bereich im Resort, in dem der Mitarbeiter des Dienstleisters insbesondere die An- und Abmeldung des Gastes vornimmt, Informationen erteilt und alle weiteren in dieser Hausordnung vorgesehenen Tätigkeiten ausführt.
  16. Schlafplatz – Schlafplatz für eine Person im Ferienhaus, Lux-Zimmer, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus auf dem Resortgelände.
  17. Meldung/Check-in – Registrierung des Gastes durch den Rezeptionsmitarbeiter am Anreisetag, insbesondere durch Überprüfung seiner Identität, Übergabe der Schlüssel zum Ferienhaus, Lux-Zimmer, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus sowie Begleichung aller offenen fälligen Zahlungen, insbesondere Aufenthaltsgebühr, Kurtaxe, Gebühren für Zusatzleistungen, Kaution. Check-in ist bis 22:00 Uhr möglich.
  18. Abmeldung/Check-out – Ausregistrierung des Gastes durch den Rezeptionsmitarbeiter, insbesondere nach vollständiger Bezahlung aller für ihn erbrachten Leistungen des Dienstleisters, einschließlich offener Zahlungen, Abrechnung der Kaution, während des Aufenthalts nicht bezahlter Zusatzleistungen und Gebühren für den Medienverbrauch, sowie Rückgabe der Schlüssel zum Ferienhaus, Lux-Zimmer, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus durch den Gast. Der Gast muss bis 10:00 Uhr auschecken.
  19. Zusatzleistungen – gegen Aufpreis verfügbare Leistungen (die Preisliste ist auf der Website des Dienstleisters im Bereich „Preise und Pakete“ aufgeführt), die der Gast bei der Buchung oder während des Aufenthalts bestellen kann. Der Erwerb einer Zusatzleistung ist möglich, sofern diese aktuell verfügbar ist.
  20. Preisliste – die aktuell geltende Preisliste für Leistungen, einschließlich der vom Dienstleister angebotenen Zusatzleistungen, verfügbar auf der Website im Bereich „Preise und Pakete“.

III. Art und Umfang der angebotenen und erbrachten Leistungen

  1. Der Dienstleister erbringt Hoteldienstleistungen gemäß dem Gesetz vom 29. August 1997 über Hoteldienstleistungen sowie Reiseleiter- und Fremdenführerdienstleistungen (Gesetzblatt Nr. 133, Pos. 884, mit späteren Änderungen). Die Leistungen umfassen insbesondere:
    1. Vermietung von Ferienhäusern, Lux-Zimmern, Apartments, Pensionszimmern und Campinghäusern verschiedener Ausstattung und Größe;
    2. gastronomische Leistungen;
  2. Auf Wunsch des Gastes erbringt der Dienstleister außerdem insbesondere folgende Leistungen:
    1. Informationen zum Aufenthalt und zur Anreise zum Resort;
    2. Nutzung des Pool- und Saunabereichs gemäß dessen Nutzungsordnung;
    3. Nutzung der Spielplätze gemäß der Spielplatzordnung;
    4. Nutzung des Spielzimmers gemäß der Spielzimmerordnung;
    5. Nutzung des Wasserspielplatzes gemäß dessen Nutzungsordnung;
    6. Nutzung des Cafés, Bistros und Restaurants gemäß der Restaurantordnung;
    7. Teilnahme an Animationen gemäß der Animationsordnung;
    8. Nutzung verfügbarer Zusatzleistungen;

Der Dienstleister ermöglicht die Nutzung der oben genannten Leistungen nur, sofern diese im Resort verfügbar sind.

  1. Die allgemein zugänglichen Bereiche des Resorts werden zum Schutz von Personen und Eigentum im überwachten Bereich kameragestützt überwacht. Die Grundsätze zum Schutz der im Rahmen der Überwachung verarbeiteten personenbezogenen Daten sind in Punkt XI geregelt.
  2. Falls ein Vertreter des Resorts gegenüber einem Gast einschreiten muss, der den Betrieb des Ferienresorts stört, kann der Eingriff zum Schutz der persönlichen und materiellen Güter sowohl des Dienstleisters als auch des einschreitenden Vertreters als Ton- oder Bildaufnahme aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung kann erforderlichenfalls als Beweismittel zum Nachweis des tatsächlichen Sachverhalts dienen. Die Grundsätze zum Schutz der dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten regelt Punkt XI.
  3. Parkplätze und sonstige Stellplätze auf dem Resortgelände sind unbewacht. Der Gast stellt sein Fahrzeug auf eigene Verantwortung auf dem Resortgelände ab. Der Dienstleister haftet nicht für Verkehrsunfälle, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Fahrzeugs auf dem Resortgelände.

IV. Buchung eines Ferienhauses oder Apartments

  1. Eine Unterkunft kann gebucht werden:
    1. über das auf der Website verfügbare Buchungssystem des Dienstleisters;
    2. telefonisch unter der auf der Website angegebenen Telefonnummer des Dienstleisters;
    3. per E-Mail;
    4. persönlich an der Rezeption des Resorts;

Dabei umfasst jede Buchung unabhängig von der Buchungsart mindestens ein Ferienhaus, Lux-Zimmer, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus (eine Buchung einzelner Schlafplätze ist nicht möglich).

  1. Bei einer Buchung auf anderem Weg als über das Buchungssystem ist die Zahlung auch bar, per Banküberweisung oder mit Debit- oder Kreditkarte möglich. Für Online-Zahlungen akzeptiert der Dienstleister folgende Karten: VISA, VISA Electron, MasterCard, Maestro, MasterCard Electronic.
  2. Für eine Buchung durch den Gast müssen seine zur Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen Daten angegeben werden (in insbesondere: Vor- und Nachname, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), die Angabe des Aufenthaltszeitraums und der Zahlungsart sowie die teilweise oder vollständige Zahlung der Aufenthaltskosten – abhängig vom gewählten Angebot, der Hausordnung oder individuellen Vereinbarungen. Der Gast muss vollständige und richtige Angaben machen; andernfalls kann der Dienstleister die Reservierung ablehnen. Reservierungen ohne personenbezogene Daten oder ohne Zahlung bei ihrer Erstellung können vom Dienstleister storniert werden.
  3. Die Erstellung einer Reservierung gilt als Annahme der Hausordnung und als Abschluss eines Vertrags mit dem Dienstleister.
  4. Für eine Reservierung sind mindestens 30 % des Aufenthaltspreises zu zahlen. Die restlichen 70 % müssen spätestens 30 Tage vor Beginn des gebuchten Aufenthalts gezahlt werden. Die Zahlung des Aufenthaltspreises sowie eine frühere Anzahlung gelten als Annahme dieser Hausordnung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen wird die Reservierung vom Dienstleister storniert.
  5. Ein Gast, der Verbraucher ist (im Sinne von Art. 221 des Zivilgesetzbuches), hat kein Recht, vom Vertrag über die Erbringung von Hoteldienstleistungen gemäß Abs. 4 zurückzutreten (gemäß Art. 38 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte, GBl. 2014 Pos. 827 m. spät. Änd.).
  6. Wünscht der Gast eine VAT-Rechnung für die vom Dienstleister erbrachten Leistungen, muss er bei der Reservierung seine NIP-Nummer und die Daten des Rechnungsempfängers angeben. Wird die NIP-Nummer bei der Reservierung nicht angegeben, kann keine VAT-Rechnung ausgestellt werden.
  7. Während der Reservierung informiert der Dienstleister über:
    1. die Reservierungsdaten gemäß den Angaben des Gastes;
    2. die Preise der Leistungen;
    3. die Bedingungen des gebuchten Angebots;
    4. die Identifikationsdaten des Dienstleisters;
    5. das fehlende Rücktrittsrecht des als Verbraucher handelnden Gastes (im Sinne von Art. 22[1] des Zivilgesetzbuches) vom Vertrag über Hoteldienstleistungen (gemäß Art. 38 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte, GBl. 2014 Pos. 827 m. spät. Änd.);
  8. Nach einer Reservierung über das Reservierungssystem, per E-Mail, persönlich oder telefonisch sendet der Dienstleister dem Gast an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung mit den in Abs. 7 genannten Informationen. Bei telefonischen oder persönlichen Reservierungen werden diese Informationen während der Reservierung oder per E-Mail an die angegebene Adresse übermittelt.
  9. Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens der Gäste, etwa durch Brand, Überschwemmung, Ausfall der Beleuchtung/Heizung/Wasser- oder Abwasserleitung/Gasversorgung/Lüftung oder Versorgungsunterbrechungen, sowie aus anderen, mit der Optimierung des Betriebs des Resorts verbundenen Gründen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, das vom Gast gebuchte Ferienhaus, Zimmer Lux, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus durch eine andere Unterkunft mit gleichem oder ähnlichem Standard zu ersetzen. In diesem Fall verzichtet der Gast auf sämtliche Ansprüche gegen den Dienstleister.
  10. Eine vom Gast auf eine der in Abs. 1 beschriebenen Arten vorgenommene Reservierung gilt als Annahme der Hausordnung.
  11. Der Dienstleister kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt fällige Gebühren nicht bezahlt, die Hausordnung grob verletzt und dadurch Eigentum des Dienstleisters oder anderer Gäste beschädigt, andere Gäste, Mitarbeiter oder sonstige Personen im Resort verletzt oder den Aufenthalt anderer Gäste bzw. den Betrieb des Resorts gestört hat. Über die künftige Ausübung des Rechts zur Leistungsverweigerung wird der Gast durch das Personal des Dienstleisters informiert.
  12. Bei einem erneuten Aufenthalt eines Gastes, der die Hausordnung zuvor verletzt hat, kann der Dienstleister die Aufnahme und die weitere Leistungserbringung gegenüber diesem Gast sowie der Person, die die Reservierung vorgenommen hat, verweigern. Diese Personen müssen der Aufforderung des Dienstleisters folgen und das Resort unverzüglich verlassen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, ist der Dienstleister berechtigt, die zuständigen Behörden zur unverzüglichen Entfernung des Gastes zu verständigen.

V. Stornierung einer Reservierung für ein Ferienhaus, Zimmer Lux, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus.

  1. Die Stornierung einer Reservierung für ein Ferienhaus, Zimmer Lux, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus ist nach folgenden Regeln möglich:
    1. Bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor dem angegebenen Beginn des gebuchten Aufenthalts erstattet der Dienstleister 100 % der geleisteten Anzahlung,
    2. bei einer Stornierung 30 bis 3 Tage vor dem angegebenen Beginn des gebuchten Aufenthalts berechnet der Dienstleister dem Gast 30 % des Reservierungspreises,
    3. bei einer Stornierung weniger als 3 Tage vor dem angegebenen Beginn des gebuchten Aufenthalts berechnet der Dienstleister dem Gast100 % des Reservierungspreises,
  2. Bei einer ordnungsgemäßen Stornierung erstattet der Dienstleister unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Stornierung, die gesamte oder einen Teil der Zahlung (abzüglich der gemäß dieser Hausordnung geschuldeten Stornogebühr), sofern die Angebotsbedingungen, auf deren Grundlage die Reservierung erstellt wurde, nichts anderes bestimmen.
  3. In außergewöhnlichen, vom Dienstleister unabhängigen Situationen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder eines Gesetzes, einer Entscheidung, Anordnung, Verfügung oder sonstigen Regelung, die die Nutzung des Resorts zu einem bestimmten Zeitpunkt verhindert, behält sich der Dienstleister das Recht vor, abhängig von der Verfügbarkeit einen anderen Reservierungstermin im selben Kalenderjahr oder einen anderen verfügbaren Termin anzubieten. Die vom Gast geleistete Anzahlung oder sonstige Zahlung wird in diesem Fall der neuen Reservierung gutgeschrieben. Das Angebot einer Terminänderung gilt als Möglichkeit, die vom Dienstleister erbrachten Leistungen zu nutzen.

VI. Betrieb des Ferienresorts

  1. Abrechnungseinheit für Übernachtungsleistungen ist der Hoteltag. Der Hoteltag beginnt am Anreisetag um 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Der Dienstleister kann den Hoteltag je nach Verfügbarkeit des Ferienhauses, Zimmers Lux, Apartments, Pensionszimmers oder Campinghauses gegen eine obligatorische Zusatzgebühr vorziehen. Die endgültige Bestätigung einer möglichen Vorverlegung erfolgt auf Antrag des Gastes durch den Rezeptionsmitarbeiter oder den Resortleiter.
  2. Verlässt der Gast das Ferienhaus, Zimmer Lux, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus nach Ablauf des Hoteltags nicht, darf der Dienstleister dem Gast einen vollständigen zusätzlichen Hoteltag berechnen und Schadensersatz, einschließlich der Kosten für die Reservierung und den Aufenthalt nachfolgender Gäste, verlangen.
  3. Bis 30 Tage vor dem geplanten Aufenthaltsbeginn muss der Gast 70 % des offenen Aufenthaltsbetrags auf das im Service angegebene Bankkonto des Dienstleisters zahlen. Erfolgt die Reservierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Beginn, muss der Gast innerhalb von 7 Werktagen nach der Reservierung 100 % des Aufenthaltspreises zahlen. Bei ausbleibender Zahlung innerhalb dieser Fristen darf der Dienstleister die Reservierung stornieren.
  4. Bei einer Verkürzung des Aufenthalts wird dem Gast der gesamte für die Reservierung geschuldete Betrag berechnet. Die Verkürzung ist der Rezeption zu melden.
  5. Der Gast darf das Zimmer nicht an Dritte (die nicht im Meldeformular genannt sind) überlassen, ohne dass diese Person zuvor ihrer Meldepflicht beim Dienstleister an der Rezeption nachgekommen ist. Nicht gemeldete Personen dürfen sich nach vorheriger Meldung an die Rezeption nur von 6:00 bis22:00 Uhr im jeweiligen Haus aufhalten.
  6. Im Resort gilt Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr. Der Dienstleister kann einer Person, die diese Regel verletzt, die weitere Leistungserbringung verweigern und den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Zusätzlich kann die Verletzung der Nachtruhe eine Geldstrafe von 1000 zł für jedes Ferienhaus, Zimmer Lux, Apartment, Pensionszimmer oder Campinghaus nach sich ziehen, aus dem eine Beschwerde eingeht. Für die Zahlung haften der Reservierende, der Zuwiderhandelnde und alle volljährigen Gäste im betroffenen Objekt gesamtschuldnerisch.
  7. Während des gesamten Aufenthalts muss jeder Gast das von den Rezeptionsmitarbeitern beim Check-in ausgegebene Magnetarmband tragen. Das Personal der Resortrezeption und des Kellnerservices darf die Einhaltung kontrollieren. Bei Verstößen kann eine Geldstrafe von 100 zł je festgestelltem Fall verhängt werden; außerdem kann der Zutritt zu den Speisesälen verweigert werden.
  8. Nach dem Check-in sollte sich der Gast mit der in den Ferienhäusern, Zimmern Lux, Apartments, Pensionszimmern oder Campinghäusern verfügbaren Resortordnung und deren Ausstattung vertraut machen und diese bis zum Aufenthaltsende in unverändertem Zustand erhalten. Schäden sind der Resortrezeption unverzüglich zu melden. Werden sie nicht gemeldet und vom Personal festgestellt, kann der Gast finanziell für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
  9. Der Gast haftet materiell für Schäden und Zerstörungen, die durch sein Verhalten, das Verhalten seiner Gäste oder durch Tiere verursacht wurden, sowie für Verstöße gegen Sicherheitsregeln, insbesondere die unbegründete Abschaltung der Brandmeldeanlage. Die Schadenshöhe bestimmt die Resortleitung.
  10. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich im Ferienresort nur unter Aufsicht Erwachsener aufhalten. Kinder unter 13 Jahren dürfen den vom Dienstleister bereitgestellten Spielplatz und Sportplatz nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Wasserspielplatz und den Poolbereich ausschließlich unter Aufsicht Erwachsener nutzen. Die Sicherheit von Personen unter 18 Jahren liegt ausschließlich in der Verantwortung ihrer Aufsichtspersonen.
  11. Zur Sicherheit der Gäste sind Messer, scharfe Werkzeuge und andere beim Spielen, Scherzen oder Herumalbern gefährliche Gegenstände verboten. Eltern und Aufsichtspersonen müssen Kinder besonders beaufsichtigen und während des Aufenthalts auf dem Resortgelände für ihre Sicherheit sorgen.
  12. Lässt ein Gast nach dem Auschecken aus Ferienhaus, Lux-Zimmer, Apartment, Pensions- oder Campinghaus einen beweglichen Gegenstand zurück, informiert der Dienstleister ihn per E-Mail. Meldet der Gast den Verlust, sendet der Dienstleister den gefundenen Gegenstand auf Kosten des Gastes (nach Vorauszahlung der Versandkosten) an die angegebene Adresse, sofern keine Sicherheitsgründe entgegenstehen.
  13. Lebensmittel und Körperpflegeprodukte werden entsorgt/vernichtet.
  14. Der Gast muss spätestens beim Auschecken Aufenthalt, alle bestellten oder genutzten Dienstleistungen und Waren sowie Medienverbrauch bezahlen. Beim Auschecken werden Wasser-, Abwasser- und Stromverbrauch ermittelt und in den Endpreis eingerechnet. Maßgeblich sind Zählerstände beim Ein- und Auschecken an der Rezeption, abgelesen mit der nach üblichen Geschäftsverkehrseinheiten und -untereinheiten möglichen Genauigkeit. Berechnet wird nach den jeweils vom Versorger geltenden Preisen je Medieneinheit; diese sind an der Rezeption und auf den Versorger-Websites verfügbar:

Bei Nichtzahlung aller aufenthaltsbezogenen Forderungen darf der Dienstleister dem Gast sämtliche für ihn erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Waren in Rechnung stellen.

  1. Die Kaution wird beim Auschecken nach dieser Hausordnung abgerechnet, insbesondere sobald das bewohnte Ferienhaus oder Apartment unbeschädigt und alle Leistungen einschließlich Medienverbrauch vollständig bezahlt sind. Verhindern technische Gründe die Abrechnung am Auschecktag, wird die Kaution spätestens binnen 14 Tagen nach Aufenthaltsende zurückerstattet.
  2. Das Verhalten von Gästen und Leistungsnutzern darf den ruhigen Aufenthalt anderer nicht beeinträchtigen. Bei Verstoß darf der Dienstleister die weitere Leistung verweigern und den Vertrag fristlos kündigen; daraus entstehen dem Gast keine Ansprüche.
  3. Auf dem Gelände des Objekts mit dem Ferienhaus darf nur an vorgesehenen Orten geraucht werden. Für Rauchen an anderer Stelle (z. B. im Ferienhaus) zahlen buchender Gast und Gast gesamtschuldnerisch 500 zł (in Worten: fünfhundert Złoty) Vertragsstrafe. Der Dienstleister darf darüber hinaus Schadensersatz bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens verlangen.
  4. Gefährliche Gegenstände, insbesondere Waffen, Munition sowie brennbare oder pyrotechnische Materialien usw., dürfen auf dem Resortgelände nicht aufbewahrt werden.
  5. Aus Brandschutzgründen sind in Ferienhäusern, Lux-Zimmern, Apartments, Pensions- und Campinghäusern offenes Feuer (z. B. Kerzen) sowie nicht zur Ausstattung gehörende Elektro- oder Heizgeräte (z. B. Heizstäbe, Bügeleisen, Wasserkocher, Luftbefeuchter und tragbare Heizgeräte) verboten. Ausgenommen sind Ladegeräte und Netzteile für Audio-/Videogeräte, Mobiltelefone und tragbare Computer (Laptops, Tablets).
  6. Akquise und ambulanter Verkauf auf dem Resortgelände sind verboten.
  7. Beim Verlassen von Ferienhaus, Lux-Zimmer, Apartment, Pensions- oder Campinghaus muss der Gast es gegen Dritte sichern; insbesondere müssen Fenster und Türen geschlossen bleiben. Der Dienstleister haftet nicht für auf dem Resortgelände zurückgelassenes Eigentum des Gastes oder seiner Begleitpersonen, insbesondere nicht für Zerstörung, Beschädigung oder Verlust. Eigentum des Dienstleisters und eigenes Eigentum sind sorgfältig zu behandeln.
  8. Bei Brand oder anderem plötzlichem Ereignis soll der Gast, soweit möglich, das Resortpersonal informieren und sich gemäß Fluchtrichtungsanweisung zum Ausgang begeben gemäß der Fluchtrichtungsanweisung. Bis zum Eintreffen von Feuerwehr oder anderen Einsatzkräften ist das Resortpersonal für die Evakuierung der im Objekt befindlichen Personen verantwortlich.
  9. In Ferienhäusern sind eigene Elektrogeräte nicht gestattet, ausgenommen die vom Dienstleister bestimmungsgemäß bereitgestellten Geräte. Grills dürfen nur an vorgesehenen Orten angezündet werden; pyrotechnische Mittel, z. B. Feuerwerk, sind verboten.
  10. Jeder Gast muss auf dem Resortgelände das beim Einchecken erhaltene Armband tragen und beim Auschecken zurückgeben. Bei Verlust oder Beschädigung zahlt er 100 zł (in Worten: einhundert Złoty).
  11. Reklamationen zu Geldbeträgen auf Armbändern werden nur mit Zahlungsbeleg über die Aufladung des betreffenden Armbands bearbeitet.

VII. Zusätzliche Gebühren

  1. Jeder Gast zahlt eine Kurtaxe gemäß Beschluss des Gemeinderats Sianów. Ihre Höhe wird bei Erfüllung der Meldepflicht mitgeteilt und dann im Holiday Golden Resort erhoben.
  2. Beim Auschecken aus dem Ferienhaus fällt zusätzlich eine Gebühr für Wasser-, Abwasser- und Stromverbrauch während des Aufenthalts in der in Abschnitt VI Unterpunkt 13 genannten Höhe an. Die Versorgertarife können während des Abrechnungszeitraums, also während der Leistungserbringung und/oder vor Beginn dieses Zeitraums, also während der Leistungserbringung durch den Dienstleister, geändert werden.
  3. Ist die Abrechnung von Wasser, Abwasser und Strom nicht möglich, wird pauschal abgerechnet.

Pauschale Berechnung der Mediengebühr:

Tagesgebühr pro Person:
1) Wasser – täglicher Wasser- und Abwasserverbrauch pro Person: – 3 zł
2) Strom – täglicher Energieverbrauch pro Person: – 1,7 zł

VIII. Haftung des Dienstleisters

  1. Der Dienstleister haftet nicht für Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung von Pflichten aus der Hausordnung aufgrund trotz gebotener Sorgfalt nicht beeinflussbarer Umstände (einschließlich höherer Gewalt), insbesondere Strom- oder anderer Medienausfälle, plötzlicher Wetterereignisse, Kriegshandlungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse.
  2. Er haftet ferner nicht für Sach- oder Personenschäden der Gäste oder Begleitpersonen, einschließlich entgangener Vorteile, die durch eine von Hausordnung oder allgemein geltendem Recht abweichende Nutzung seiner Leistungen entstehen.
  3. Er haftet nicht für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen des Gastes oder seiner Begleitpersonen auf dem Resortgelände. Das Mitführen erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Gastes.

IX. Reklamationen/Meldung von Mängeln

  1. Der Gast darf den Betrieb des Dienstes und die Leistungserbringung reklamieren, wenn sie den Bedingungen und Regeln der Hausordnung nicht entsprechen.
  2. Der Dienstleister bearbeitet Reklamationen binnen 30 Tagen ab Eingang. Ist dies nicht möglich, informiert er über Verzögerungsgründe und voraussichtlichen Bearbeitungstermin.
  3. Bei Ablehnung begründet der Dienstleister diese schriftlich.
  4. Reklamationen zum Dienstbetrieb und zur Leistungserbringung, insbesondere während des Aufenthalts festgestellte Mängel, sind unverzüglich einem Rezeptionsmitarbeiter zu melden; sonst darf der Dienstleister eine spätere Reklamation ablehnen. Er minimiert Unannehmlichkeiten oder beseitigt Mängel schnellstmöglich. Nach Reparatur oder Beseitigung verzichtet der Gast auf weitere Entschädigung durch den Dienstleister. Nicht fristgerecht behebbare Mängel versucht der Dienstleister nach Möglichkeit durch eine alternative Lösung zu beheben.

X. Geistiges Eigentum des Dienstleisters

  1. Informationsressourcen und sonstige Dienstinhalte wie Texte, Grafiken, Logos, Schaltflächen und Bilder sind geistiges Eigentum des Dienstleisters oder vertraglich verbundener Unternehmen. Sie sind durch polnische und internationale Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums geschützt, insbesondere durch das Gesetz vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Gesetzblatt Nr. 24, Pos. 83 (bei verspäteter Änderung).
  2. Kopieren, Vervielfältigen oder sonstige vollständige/auszugsweise Nutzung von Informationen, Daten oder anderen auf der Website verfügbaren bzw. von ihr stammenden Inhalten ist ohne Zustimmung des Dienstleisters untersagt, außer bei gesetzlich zulässiger Nutzung.

XI. Schutz personenbezogener Daten

Gemäß Art. 13, 14 DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) ist der Dienstleister Verantwortlicher für personenbezogene Daten des Gastes und der buchenden Person nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Beide können ihn schriftlich unter der in Ziff. I Abs. 1 der Hausordnung genannten Adresse oder per E-Mail an rezerwacje@holidaygoldenresort.pl kontaktieren.

  1. Der Dienstleister darf Daten des Gastes (auch per Videoüberwachung) und der buchenden Person verarbeiten zur:
  2. ordnungsgemäßen Durchführung der Hausordnung sowie Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit; Rechtsgrundlage: Erforderlichkeit zur Vertragsschließung/-erfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO),
  3. Forderungseinziehung; Rechtsgrundlage: Erforderlichkeit zur Wahrung des berechtigten Interesses an Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
  4. Beschwerdebearbeitung; Rechtsgrundlage: Erforderlichkeit zur Wahrung des berechtigten Interesses an der Bearbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
  5. Werbung für eigene Produkte und Dienstleistungen; Rechtsgrundlage: Erforderlichkeit zur Wahrung des berechtigten Interesses am Direktmarketing (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
  6. Archivierung; Rechtsgrundlage: Erforderlichkeit zur Wahrung des berechtigten Interesses, Untersuchungsergebnisse zur Qualitätsverbesserung der Dienstleistungen zu nutzen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
  7. Der Dienstleister kann Daten wie Vor-/Nachname, Telefon, Adresse, Identifikationsnummern und E-Mail-Adresse direkt vom Gast oder der buchenden Person erhalten.
  8. Die Daten werden während der Vertragslaufzeit und danach sechs volle Kalenderjahre ab Vertragsende gespeichert. Direktmarketing wird früher beendet, wenn der Gast widerspricht.
  9. Der Gast und jede andere betroffene Person hat das Recht:
    1. auf Zugang zu den bei Vertragsschluss angegebenen Daten sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
    2. auf Datenübertragbarkeit: Erhalt der übermittelten Daten in strukturiertem, gängigem, maschinenlesbarem Format, sofern sie zur Vertragsbegründung/-erfüllung oder aufgrund Einwilligung automatisiert verarbeitet werden; Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen ist zulässig,
    3. auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde,
    4. Einwilligungen jederzeit und formfrei zu widerrufen, schriftlich an die in Ziff. I Abs. 2 der Hausordnung genannte Adresse, per E-Mail an rezerwacje@holidaygoldenresort.pl oder persönlich am Sitz des Dienstleisters. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis dahin.
  10. Der Gast und jede andere betroffene Person darf der Verarbeitung jederzeit widersprechen, wenn sie auf dem berechtigten Interesse des Dienstleisters beruht, insbesondere der Verarbeitung zu Direktmarketingzwecken.
  11. Die Datenangabe ist freiwillig, aber Voraussetzung für Vertragsschluss, sämtliche Dienstleistungen und Anwendung der Hausordnung.
  12. Die Daten unterliegen keiner automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling.

XII. Zulassung von Haustieren

  1. Das Resort akzeptiert kleine Haustiere in ausgewählten Zimmern gegen Gebühr. Die Kosten stehen in der Preisliste für Zusatzleistungen.
  2. Voraussetzung ist die vorherige Anmeldung des Tieres bei der Reservierung mit Angabe von Art und/oder Rasse. Eine nicht gemeldete Unterbringung mit einem Tier kann zur Verweigerung der Unterbringung führen; das Resort darf eine bereits gezahlte Anzahlung oder Vorauszahlung einbehalten.
  3. Gäste mit Tieren müssen die Aufenthaltsregeln beachten, insbesondere Tiere sauber halten und angemessen versorgen.
  4. Zum Schutz aller Gäste müssen Tiere außerhalb des Zimmers an der Leine geführt werden und Halsband sowie Maulkorb tragen.
  5. Bei Ordnungsstörung oder unangemessenem Tierverhalten darf das Resort den Gast ohne Erstattung der Aufenthaltskosten zum Verlassen der Anlage auffordern.
  6. Aus Hygiene- und Allergiegründen sind Tiere in gastronomischen Bereichen verboten.

XIII. Einwilligung zur Nutzung des Bildnisses

  1. Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung des Bildnisses
    Nach geltendem Recht informiert der Dienstleister: Während des Aufenthalts können Fotos, Filme oder andere visuelle Materialien entstehen, auf denen Personen zu sehen sind, die Resortleistungen nutzen.

  2. Nutzung des Bildnisses
    Resortnutzer willigen in die unentgeltliche Nutzung ihres Bildnisses durch Holiday Golden resort&Spa zu Marketing-, Werbe- und Informationszwecken ein. Die Materialien dürfen in Resortwerbung, auf Website, sozialen Medien, Plakaten, Broschüren, Anzeigen, Newslettern und sonstigen Materialien zur Bewerbung der Resorttätigkeit veröffentlicht werden.

  3. Recht auf Widerruf der Einwilligung
    Der Resortnutzer darf seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Nutzung vor dem Widerruf.

XIV. Kinderschutzstandards

Anlässlich des Gesetzes vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchs sowie anderer Gesetze (GBl. 2023, Pos. 1606) wurden im Holiday Golden Resort & Spa Kinderschutzstandards eingeführt.

Sie verpflichten unsere Mitarbeiter zu besonderer Sorgfalt für die Sicherheit aller Minderjährigen auf dem Gelände. Bei Zweifeln an der Sicherheit eines Kindes oder der Betreuungsberechtigung eines Erwachsenen dürfen sie den Ausweis des Kindes und Nachweise der Betreuungsbefugnis verlangen, z. B. schriftliche elterliche Vollmacht oder Gerichtsentscheidung.

Bei Anzeichen unmittelbarer Gefahr für Gesundheit oder Leben eines Minderjährigen muss das Personal unverzüglich handeln, insbesondere zuständige Dienste, vor allem die Polizei, rufen. Wer eine beunruhigende Situation feststellt, wendet sich bitte sofort an die Rezeption oder direkt an den Resortmanager.

XV. Informationen zur Durchführung von Veranstaltungen und Nutzung der Infrastruktur

  1. Von September bis Juni können auf dem Gelände gelegentlich, besonders an Wochenenden, Feiern, Firmenveranstaltungen, Gruppentreffen und andere organisierte Veranstaltungen stattfinden. An ausgewählten Tagen/zu bestimmten Zeiten, besonders abends, kann dadurch mehr Lärm entstehen. Zudem können organisierte Sportgruppen und Teilnehmer von Sportcamps die Resortinfrastruktur am Wochenende nutzen. Das Fitnessstudio kann daher zeitweise exklusiv reserviert oder nur zu bestimmten Zeiten zugänglich sein.
  2. Mit der Reservierung akzeptiert der Gast diese Bedingungen und bestätigt die Möglichkeit der genannten Einschränkungen.

XVI. Schlussbestimmungen

  1. Diese Hausordnung gilt ab 1. Januar 2025 und ersetzt die bisherige Fassung.
  2. Sie ist auf Website und an der Resortrezeption verfügbar. Der Gast muss sie vor Reservierung bzw. Vertragsschluss mit dem Dienstleister lesen. Reservierung bzw. Vertragsschluss gilt als Annahme.
  3. Die Hausordnung kann geändert werden. Der Gast wird durch einen Hinweis auf der Website des Dienstleisters informiert. Änderungen gelten 14 Tage nach Veröffentlichung auf der Website.
  4. Die Beilegung etwaiger Streitigkeiten die zwischen Dienstleister und Gast entstehen, werden – soweit nach zwingendem Recht, insbesondere Verbraucherschutzrecht, zulässig – dem für den Sitz des Dienstleisters zuständigen ordentlichen Gericht unterworfen.